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Rahmenvertrag Technische Betreuung für Veranstaltungen

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Die Organisation und Koordination sowie die Abrechnung aller Medientechniker und Veranstaltungsassistenten obliegt dem AN sowie die Umsetzung der technischen Detaillösungen.So auch der Betrieb aller dem AG zugehörigen fest installierten und mobilen Geräte, sowie vom AN angemieteten bzw. ausgeliehenen technischen Geräten. Dies beinhaltet auch den fachgerechten Aufbau der Technik unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften für Arbeitsschutz und der gesetzlichen Bestimmungen. Mängel oder Schäden an den technischen Geräten sind sofort dem AG mitzuteilen. Sie werden vom AG und AN schriftlich vermerkt. Der AN kann, sofern er die Technik des AG nicht nutzen möchte (obwohl diese vorhanden ist), eigene Technik mitbringen und einsetzen, dies wird jedoch nicht gesondert vergütet. Über die Verwendung der eigenen Technik wird eine Dokumentation geführt. Der AN ist für die Verfügbarkeit seiner angebotenen Technik und den sicherheitstechnischen einwandfreien Betrieb verantwortlich. 1. Beratung und P

Status
Closed
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Country
Germany
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https://oeffentlichevergabe.de/api/notice-exports?pubMonth=2026-07
Document fingerprint
1e212f621354509b (SHA-256, first 16 hex characters)
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Source: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz). CC0 1.0 (CC-ZERO) — no conditions.

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