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Rahmenvereinbarung für die integrierte Projekt- und Produktberatung

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Der Auftragnehmer schuldet die integrierte Leistungserbringung der abgerufenen Disziplinen. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer außer der individuellen oder gebündelten inhaltlichen Leistungserbringung insbesondere auch koordinative Tätigkeiten bei dem Bezug der Leistungen wahrnimmt. Dazu gehört insbesondere auch die Bündelung von verschiedenen Kompetenzen (ggf. in einem Konsortium sei es als Arbeitsgemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmern) mit dem Ziel, Einzelaufträge während der Projektausführung effektiv zu steuern und übergreifend (also in der Gesamtschau der Einzelaufträge) zu koordinieren. Eine der Kernaufgaben des Auftragnehmers wird damit auch die Übernahme von Projektleitungstätigkeiten sein, um eine vertrauensvolle und zielführende Zusammenarbeit zwischen den Disziplinen zu etablieren bzw. aufrechtzuerhalten. Bei der integrierten Leistungserbringung sind insofern drei Dimensionen zu berücksichtigen: 1. der disziplinenübergreifende Charakter der Leistungsausfü

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Closed
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Country
Germany
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https://oeffentlichevergabe.de/api/notice-exports?pubMonth=2026-07
Document fingerprint
1e212f621354509b (SHA-256, first 16 hex characters)
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Source: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz). CC0 1.0 (CC-ZERO) — no conditions.

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