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Ärztliches Zweitmeinungsverfahren bei orthopädischen Erkrankungen

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Die DAK-Gesundheit schreibt im Wege eines Selektivvertrags nach § 140a SGB V i.V.m. § 27b SGB V die Erbringung unabhängiger ärztlicher Zweitmeinungsgutachten für orthopädische Eingriffe aus. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Koordination des Zweitmeinungsprozesses: Nach einem telefonischen oder digitalen Erstkontakt mit dem Versicherten werden die medizinischen Unterlagen eingeholt, durch einen zugelassenen Facharzt mit mindestens fünf Jahren Operationserfahrung nach Aktenlage bewertet und das fertige Gutachten innerhalb von 3-5 Werktagen in einem Beratungsgespräch erläutert. Das Gutachten enthält eine evidenzbasierte Empfehlung, ob eine Operation medizinisch indiziert oder eine konservative Behandlung vorzuziehen ist. Bei Abweichung vom Erstbefund kann auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten ein Arzt-Arzt-Kontakt hergestellt werden. Der Auftragnehmer stellt einen telefonischen Beratungsservice (Mo-Fr, 9-18 Uhr) sowie einen Online- und Postweg bereit. Der Auftragnehmer li

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Closed
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Germany
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https://oeffentlichevergabe.de/api/notice-exports?pubMonth=2026-07
Document fingerprint
1e212f621354509b (SHA-256, first 16 hex characters)
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