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Sicherungsdienstleistungen BVA Standort Berlin

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Gegenstand des Vertrages sind Bewachungsleistungen für das BVA in Berlin. Für die Bewachung der Liegenschaft besteht für den Zeitraum 01.11.2026 bis 31.10.2030 der Bedarf eines Sicherheitsdienstes. Optional kann der Vertrag einmalig um ein Jahr verlängert werden. Die Bewachungsdienstleistun umfasst im Zeitraum vom 01.11.2026 - 30.04.2027 zudem eine Urlaubs- und Krankenvertretung des bestehenden BVA eigenen Wachpersonals. Wichtig: Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung. Die Bewachungsdienstleistung wird ausschließlich dann abgerufen, wenn eine der beiden Sicherheitskräfte des BVA urlaubs- oder krankheitsbedingt ausfallen. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des § 1 AÜG entsteht zwischen einem Verleiher und einem Entleiher mit dem Inhalt, dass ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt und für bestimmte Zeit zur Arbeitsleistung überlassen wird. In der Arbeitnehmerüberlassung würde der Arbeitnehmer in

Status
Closed
Deadline
Published
Country
Germany
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Source document
https://oeffentlichevergabe.de/api/notice-exports?pubMonth=2026-07
Document fingerprint
1e212f621354509b (SHA-256, first 16 hex characters)
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Source: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz). CC0 1.0 (CC-ZERO) — no conditions.

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