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Adressdatenbereinigung im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens

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Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, einen Dienstleistungsauftrag zur Bereinigung und Ermittlung zustellungsfähiger inländischer Anschriften von Unternehmen und deren gesetzlichen Vertretern in einer öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Gemäß § 335 HGB obliegt es dem Bundesamt für Justiz, bei pflichtwidriger Unterlassung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und anderen Rechnungslegungsunterlagen von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren durchzuführen. Das Bundesamt für Justiz erstellt zu diesem Zweck Bescheide, die mittels Zustellungsurkunde an die betroffenen Unternehmen versandt werden. Namen und Anschriften der offenlegungssäumigen Unternehmen erhält das Bundesamt für Justiz über die das Unternehmensregister führende Stelle in der Regel aus den Handelsregistern der Länder. In den Fällen, in denen eine Zustellung an das Unternehmen unter der Unternehmensadresse erfolglos geblieben ist, erfolgt die Zustellung unter der Adresse des gesetzlichen Vertreters dieses Unternehmens. Gege

Status
Closed
Deadline
Country
Germany
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Source document
https://oeffentlichevergabe.de/api/notice-exports?pubMonth=2026-07
Document fingerprint
1e212f621354509b (SHA-256, first 16 hex characters)
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Source: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz). CC0 1.0 (CC-ZERO) — no conditions.

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