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Der Auftragnehmer von Los 2 (Freianlagen) ist berechtigt und verpflichtet, seine Planungsleistungen erst nach formeller Freigabe des Meilensteins M1 durch den Auftraggeber aufzunehmen. Der Meilenstein M1 ist erfüllt, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: ? Der Auftragnehmer von Los 1 hat die Leistungsphase 2 (Vorplanung) abgeschlossen und dem Auftraggeber zur Prüfung vorgelegt ? Der Auftraggeber hat den Vorplanungsergebnissen von Los 1 schriftlich zugestimmt ? Die durch die Verkehrsplanung belegten Flächen sind in einem abgestimmten Flächenaufteilungsplan dokumentiert und dem Auftragnehmer von Los 2 förmlich übergeben worden 3. Parallele Bearbeitung beider Leistungsbilder Der Auftragnehmer von Los 2 erhält seine endgültige Flächenzuweisung erst mit Freigabe des Meilensteins M1. Bis zu diesem Zeitpunkt ist er lediglich zur Erbringung der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) berechtigt, soweit diese ohne Kenntnis der endgültigen Flächengröße sinnvoll durchführbar ist. Nac

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Germany
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https://oeffentlichevergabe.de/api/notice-exports?pubMonth=2026-07
Document fingerprint
1e212f621354509b (SHA-256, first 16 hex characters)
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Source: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz). CC0 1.0 (CC-ZERO) — no conditions.

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