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Freianlagen des Gymnasiums „Hoffmann-von- Fallersleben_Stufe_1_NB

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Im Zuge der Freianlagenplanung sind die neu entstehenden Außenanlagen an dem Neubau zu planen, sowie die Schulsportflächen neu zu gestalten. Die Außenanlagen zur Erschließung müssen parallel mit dem Ausbau des Gebäudes abgeschlossen sein, damit der Erweiterungsbau in Nutzung genommen werden kann. Die Flächen zum Schulsport können zu einem späteren Zeit-punkt fertig gestellt werden, sofern die Baumaßnahmen die Schulnutzung nicht beeinflussen (erhöhter Lärmpegel, Unfallgefahr, etc.). Die Bäume in der Nähe der Sporthalle sollen erhalten bleiben und müssen entsprechend über die Bauzeit hinweg geschützt werden. Eventuell notwendige Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der Außenanlagenplanung und sind eng mit dem Hochbau abzustimmen. Die textlichen Festsetzungen des geltenden B-Plans sowie deren Begründungen sind zu beachten. Weiterhin muss die Planung die barrierefreie Erschließung vorsehen und inklusive Bestandteile aufweisen. Wünschenswert wäre eine teilweise Reflexion der Nutzungen der Inn

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