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Rahmenvertrag Berliner Räumung

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Die AG betreibt im Rahmen der Zwangsvollstreckung von Titeln zur Herausgabe von Mieträumen das sogenannte „Berliner Modell“, d.h. an allen in dem Mietraum befindlichen Gegenständen wird das Vermieterpfandrecht geltend gemacht. Die Beauftragung und das Tätigwerden des zuständigen Gerichtsvollziehers beschränkt sich hierbei auf das Öffnen der jeweiligen Mieträume, das Außerbesitzsetzen der/des Schuldner/s und Inbesitzsetzen der AG. Die Beräumung von Mieträumen und gegebenenfalls Verwertung von Einrichtungen etc. soll die AN auch in anderen Fällen, insbesondere nach Besitzaufgabe durch Mieter oder Dritte oder Ableben von Mietern ohne Erben in Nachlassverfahren realisieren. Die Räumung der Mieträume und gegebenenfalls Verwertung von Einrichtungen etc. obliegt der AN unter Berücksichtigung der Vorschriften über die Pfandverwertung sowie der Schuldnerinteressen. Die AN soll unter eigener Beiziehung eines öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerers den Zustand der Mieträume und das

Status
Open
Deadline
Published
Total budget
€750,000
Country
Germany
Official page
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Where this came from

Source document
https://oeffentlichevergabe.de/api/notice-exports?pubMonth=2026-07
Document fingerprint
1e212f621354509b (SHA-256, first 16 hex characters)
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Data source

Source: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz). CC0 1.0 (CC-ZERO) — no conditions.

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